IMPRESSUM und AGB 

HERAUSGEBER

STB 
Supervision •  Training •  Beratung
Steffen Böhmer
Bruchstraße 36
33165 Lichtenau
Tel: +49 170 7320185
Mail: steffen21boehmer(at)gmail.com
Internet: steffen-boehmer.jimdosite.com 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

Quelle: Haftungsausschluss von Haftungsausschluss.org und das www.datenschutzgesetz.de



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag über Supervision/Coaching, Training und Gesundheitsprävention, videobasierte Beratung VHT und Kursen für Eltern und Familien. Sie werden Auftraggeber*innen vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot welches durch Steffen Böhmer ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages.


§ 1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses


Themenfelder und Zielsetzungen

Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und

potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert.

In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die Supervisand*innen bzw. Coachees und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen.

Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der*die Supervisor*in bzw. Coach in Abstimmung mit den Supervisand*innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.


Alternativ: Es werden keine Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess seitens der Organisation/des Auftraggebers eingebracht. Es wird vereinbart werden, dass keinerlei Rückkopplung von Erkenntnissen aus dem Beratungsprozess an die Institution nach den o. g. Regeln durchgeführt werden soll. Die Supervision/der Coachingprozess bietet in diesem Falle einen vollständig geschlossenen Raum für die Themen der Supervisand*innen/Coachees („closed-room-Konzept“).


Auswertungen

In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- bzw. Coachingprozesses statt, die der*die Supervisor*in bzw. Coach gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.


§ 2 Haltung und Qualität


Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband

Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) und der "Deutschen Gesellschaft für videobasierte Beratung e.V." (DGVB) ist der Auftragnehmer Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv und des DGVB (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.


Qualitätssicherung und -entwicklung

Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der Supervisor regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.


Ombudsstelle

Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem*der Auftraggeber*in die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).


Anlage 5: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten


Absagen von einzelnen Sitzungen

Wird eine Termin eines Leistungsangebotes von Seiten der

Auftraggeber*in (Supervisand*innen bzw. Coachees) oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar (ohne Fahrtkosten) wie folgt in Rechnung gestellt:
• bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar

• bis zu 10 Tagen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar

• weniger als 10 Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Der/Die Auftrageber*in hat*haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass lediglich ein geringeres Ausfallhonorar angefallen ist. 


Sollte eine Sitzung auf Wunsch der Teilnehmer*innen/Auftrageber*in (Supervisand*innen bzw. Coachees) oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.

Sollte der Supervisor eine Sitzung oder Termin absagen müssen, wird er die Auftrageber*in (Supervisand*innen bzw. Coachees) oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.


Umsatzsteuer

Honorare der*des Auftragnehmer*in sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht der*die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem*der Auftragnehmer*in bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung vom*von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung des*der Auftraggebers*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer von der*dem Auftragnehmer*in – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.

Für die Richtigkeit der Anwendung von § 19 UstG ist nur der*die Auftragnehmer*in verantwortlich.


§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit


Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer/Supervisor zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Sozialarbeiter*innen, Supervisor*innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.


Steffen Böhmer behält sich zur Qualitätssicherung nach §2–3 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Beratungsprozess gezogen werden kann.


Grundsätzlich wird sich Steffen Böhmer organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Teilnehmer*innen an den Leistungsangeboten zu wahren ist.


Die Teilnehmer*innen bzw. Supervisand*innen und Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Supervision oder eines Coaching organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit

dem Supervisor /Coach/Berater (Steffen Böhmer) und den anderen an der Beratung / training/Kurs Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.


Erhält Steffen Böhmer im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses, Trainings, Angebotes der Gesundheitsprävention, Kurs für Eltern und Familien oder sonstigen Beratungsangeboten oder Terminen Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird der Supervisor (Steffen Böhmer) mit den Supervisand*innen bzw. Coachees oder Teilnehmer*innen besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen oder Institution zeitnah informiert werden.




Anlage 5: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



§ 5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung


Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem Supervisor bzw. Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.


Der Supervisor bzw. Coach legt (elektronische) Akten an. Er stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.


Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Supervisor bzw. Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).


Der Supervisor wird die Supervisand*innen bzw. Coachees, Teilnehmer... zum Beginn des Beratungsprozesses/Veranstaltung darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde.

Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees oder die Teilnehmer*innen ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).


Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die*der Auftragnehmer*in Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie*er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.


§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung


Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Vertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er nicht scheinselbständig ist.


Der Auftragnehmer sichert zu, dass er seine aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.


Der Auftragnehmer haftet nur

• im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.

• im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

• im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten


Der Auftragnehmer hat zur Absicherung seiner Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.